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2.16. Das Notblinken

Das Notblinken funktioniert und bei der ausgeschalteten Zündung.
Die Alarmanlage nehmen Sie für die folgenden Fälle auf:
– Bei der Unterbrechung des Autos wegen des technischen Defektes;
– Beim Verkehrsunfall;
– Bei der Errungenschaft des Endes des Reisepfropfens.
Bei der aufgenommenen Alarmanlage blinzeln gleichzeitig alle Fahrtrichtungsanzeiger, sowie die Kontrolllampen des Einschlusses der Fahrtrichtungsanzeiger und die Kontrolllampe im Schalter.